Die Planung von Garten-, Grün- und Erholungsanlagen ist zweckgebundenes Ordnen und Gestalten von Teilen unserer Umwelt zu grünen Räumen. Sie sind Bestandteil des Wohn- und Lebensraumes von Menschen und müssen dazu verschiedenen Funktionen gerecht werden. Als Teil der Umweltplanung will sie Lebensverhältnisse schaffen, die dem Menschen größtmögliche Entfaltung seiner Persönlickeit und beste Erfüllung seiner Bedürfnisse gewährleistet. Das bedeutet für den Planer:
aus: Grundlagen der Garten- und Freiraumplanung, Keller/Schneider
Nun von der Theorie zur Praxis: Landschaftsarchitekten planen und gestalten in der {Objektplanung} die Außenanlagen von Hausgärten, Schulen, Kindergärten, Gewerbeobjekte, Sport- und Spielplätze und vieles mehr.
Hier handelt es sich um einen Katalog von Vorstellungen des Bauherrn/Auftraggebers über die gewünschten Flächen, Räume und Einrichtungen des Projekts.
A. Funktionskonzept: Funktionsgerechte Zuordnung von Elementen (Wege, Einfahrt, Parken)
B. Formalkonzept: Entwicklung zur Formgebung und Stil des Objekts (Material, Form, Farbe)
C: Alternativkonzept: Untersuchung von anderen Lösungsmöglichkeiten
A. Vorentwurf/Entwurf (Ansichten, Perpektiven)
B: Ausführungsplanung/Bepflanzungsplanung
Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnisen für die Ausschreibung Pflegeprogramme.
Sie umfaßt die örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes in bezug auf die Ausschreibung und Planung sowie Aufmass und Abrechnung der durchgeführten Arbeiten